Kostentransparenz & Kostenklarheit ist gerade bei Beratungsleistungen wichtig.
Folgende Möglichkeiten biete ich an:
1. Stundensatzhonorar:
Für „kleinere & kürzere“ Einsätze empfiehlt es sich diese Variante zu wählen. Das Honorar wird nach einer detaillierten Aufstellung der erbrachten Leistungen und nach Zeiteinheiten abgerechnet.
2. Pauschalhonorar:
Wie in der Bauwirtschaft üblich, ist es möglich für spezifische und genau abgesteckte Leistungen ein Pauschalhonorar anzubieten. Die anfallenden Kosten sind somit von Anfang an für die Streitbeilegung genau kalkulierbar. In den meisten Fällen teilen sich die Parteien meine Kosten zu gleichen Handen.
3. Zusatzhonorar für externe Experten:
In einigen Fällen werden externe Experten (Sachverständige I Schiedsgutachter I Rechtsanwälte) zur gemeinsamen Beratung beigezogen. Diese zusätzlichen Kosten werden je nach Vereinbarung, meist zu gleichen Handen der Parteien getragen.
Bei einem konkreten, mittelkomplexen Fall mit 2 Parteien benötigen wir im Schnitt 4-5 Termine, ca. 2 Monate bis zu einem Ergebnis.
In 75% der Fälle können wir ein konkretes Ergebnis erzielen. Manchmal direkt zwischen den Parteien, manchmal durch Entscheidung eines zugezogenen Experten (Sachverständigen I Schiedsgutachter I Rechtsanwalt).
Das Ergebnis kann in einen Sideletter zu Vertrag zwischen den Parteien, in einen gesonderten Vertrag oder in einen Vergleich bei Gericht gegossen werden.
In der Regel werden die Kosten zu gleichen Handen der Parteien getragen.