Differenzen & Meinungsverschiedenheiten mit jenen lösen, die damit zu tun haben.
In den Werk- & Dienstleistungsverträgen sind üblicherweise Kosten, Termine & Vertragsstrafen festgeschrieben. Für den Streitfall gibt es meist keinen geregelten Umgang.
Konfliktbeilegungsklauseln regeln den frühesten Zeitpunkt der Bearbeitung und den Umgang zwischen den Vertragspartnern, wenn es zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommt und sorgen so für eine gezielte & rasche Bearbeitung.
Durch begleitendes Lösungsmanagement werden gezielt Projektstörungen angesprochen und frühzeitig bearbeitet. Die Begleitung erfolgt durch allparteiliche Fachleute & Experten. Die Verhandlungen & Beratungen erfolgen im Gremium. Lösungswege werden rasch & gemeinsam erarbeitet. Das Projektteam wird entlastet.
Die Schlichtung eignet sich besonders zur Entscheidung von einzelnen Streitpunkten. Durch einen gemeinsam festgelegten, unbeteiligten Fachmann oder Experten werden Lösungsvorschläge erarbeitet oder eine bindende Entscheidung für den Streitpunkt getroffen.
Ein Schiedsgutachten erfolgt durch einen unbeteiligten Experten (meist Sachverständigen). Es eignet sich besonders zur Feststellung von Tatsachen, besonders zur Feststellung von Haftungen von festgestellten Mängeln oder Ursachen von Verzögerungen.
lat.: „Pacta sunt servanda.“ dt.: „Verträge sind einzuhalten.“
Immer wieder herrscht ein degeneratives Klima in Bauprojekten. Die Kooperation leidet, Gespräche werden abgebrochen & der Schriftverkehr nimmt dramatisch zu. Auf jeder Seite werden diverse Berater mit umfangreichen Leistungen bemüht. Ein Projektstillstand droht.
Doch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschte Willensübereinkunft der Vertragspartner über den Inhalt.
Um einen Projektabbruch zu verhindern kann eine gezielte und strukturierte Projektrettung solch ein „worst-case-Szenario“ vermeiden.